Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1.Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der BUERO.IMMOBILIEN LEIPZIG GmbH & Co. KG und BUERO.IMMOBILIEN MANAGEMENT GmbH & Co KG. Abweichungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vor oder im Zuge des Vertragsabschlusses ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote.

 

2. Haftung

 

Sämtliche Angebote basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann durch den Makler deshalb nicht übernommen werden. Die Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Sämtliche auf das vermittelte Objekt bezugnehmende Informationen und Angaben werden unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers weitergegeben.

 

3. Maklervertrag

 

Mit der Entgegennahme des Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Zum Vertragsabschluss bedarf es keiner weiteren schriftlichen Bestätigung des Kunden oder des Maklers. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Namhaft-machung des vermittelten Objektes und/oder Geschäftspartners. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Erfolgt keine fristgemäße Mitteilung und kommt es zum Abschluss eines Vertrages, so ist die Weitergabe der Informationen aufgrund unseres Angebotes als zumindest mitursächlich für den Vertragsabschluß anzusehen und begründet daraus unseren Honoraranspruch und die Verpflichtung zur Zahlung.

Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger/Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Erfolgt eine Weitergabe an Dritte und kommt ein Vertrag zustande, so kann der Empfänger/Adressat – unbeschadet weiterer Schadensersatz- ansprüche – Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden. Kommt es aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätig- keit des Maklers zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kauf, Miete, Pacht), so wird die Maklerprovision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird.

Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag erst nach der Vertragsbeendigung abgeschlossen wird, der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt, schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang in einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposés in einem besonders engen, persön- lichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht.

Bei Abschluss von Kaufverträgen beträgt die Maklercourtage 5 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Abschluss von Mietverträgen über gewerbliche Mietflächen beträgt die Maklercourtage 3,0 Nettomonatmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei Abschluss von Mietverträgen über Wohnimmobilien beträgt die Maklercourtage 2,0 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Vermittlung des Vertragsabschlusses ist nur dann provisionsfrei, wenn die provisionsfreie Vermittlung im Angebot ausdrücklich erwähnt ist. Ist keine Vereinbarung zur Höhe der Maklerprovision getroffen, gilt die ortsübliche Maklerprovision als vereinbart. Die Maklercourtage ist bei Vertragsabschluß fällig und vom Mieter/Käufer an den Makler zu zahlen.

 

4. Doppeltätigkeit

 

Der Makler ist berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.

 

5. Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen

 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder ungültig werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

6. Nebenabreden

 

Sonstige Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

7. Erfüllungsort


Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist Leipzig.